Wer sein Geld in Aktien investiert, kann sehen, wie es für ihn arbeitet. Alle deutschen Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Aktionäre umfassend und öffentlich über den aktuellen Stand des Unternehmens zu informieren. Jede Aktiengesellschaft veröffentlicht jährlich ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Lagebericht des Vorstandes. Meist werden diese Unterlagen zu einem Geschäftsbericht zusammengefasst. Die in Deutschland bis vor kurzem übliche Bilanzierung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) wird immer stärker durch internationale Rechnungslegungsvorschriften ersetzt, vor allem die US-amerikanischen „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) und die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS; rüher als „International Accounting Standards“ oder IAS bekannt). Ab 2005 müssen börsennotierte deutschen Unternehmen ihren Konzernabschluss nach den IFRS-Regeln aufstellen. Ziel ist eine stärker an den Interessen der Anleger ausgerichtete Bewertung der Vermögensgegenstände des Unternehmens.
Über aktuelle Entwicklungen der börsennotierten Gesellschaften unterrichten Zwischenberichte und so genannte Ad-hoc-Meldungen, die nach dem Wertpapierhandelsgesetz bei kursrelevanten Ereignissen abgegeben werden müssen. Auch die jährliche Hauptversammlung dient dazu, den Aktionären Rechenschaft über den Stand und die Perspektiven ihres Unternehmens abzulegen. Über die Veröffentlichungen der Aktiengesellschaften und über die Hauptversammlungen wird in der Presse regelmäßig berichtet. Eine wichtige Informationsquelle bieten auch Analysen und Research-Berichte, in denen Banken und unabhängige Analysten über die Aktivitäten der Unternehmen an den in- und ausländischen Märkten informieren und zur Unternehmensentwicklung Stellung nehmen. Die direkteste Informationsquelle bleibt jedoch das Unternehmen selbst.
Über die jeweiligen Internet-Seiten sind insbesondere bei großen Unternehmen die Informationen am einfachsten und schnellsten abrufbar. Börsennotierte Unternehmen verfügen in der Regel über eine Investor-Relations- Abteilung, die die Beziehungen zu den aktuellen und zukünftigen Aktionären pflegt. Durch eine transparente Darstellung der Informationen über das Unternehmen und seine Führung (z.B. im Bereich „Investor Relations“ auf der jeweiligen Homepage) sollen Anleger in ihrer Entscheidung für die Unternehmensaktie bestärkt bzw. potenzielle Kapitalanleger für den Kauf der Aktie gewonnen werden. Sie sehen also, die Aktie ist kein Buch mit sieben Siegeln. Im Gegenteil: Die Aktie ist eine überschaubare Geldanlage. Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Transparenz börsennotierter Unternehmen in Deutschland: Er fasst die geltenden gesetzlichen und außergesetzlichen Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung zusammen. Ziel ist es, das Vertrauen in- und ausländischer Investoren in die deutsche Unternehmensführung zu stärken, und zwar durch:
- stärkere Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
- erhöhte Transparenz deutscher Unternehmensführung;
- größere Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
- verstärkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.
Wenn Unternehmen von den Empfehlungen des Kodex abweichen, müssen sie dies offen legen („comply or explain”). Eine Regierungskommission verfolgt die Entwicklung des Corporate Governance Kodex in Gesetzgebung und Praxis und überprüft mindestens einmal jährlich, ob und inwieweit der Kodex angepasst werden muss.